Discussion:
Auto-Stellplatz -> Fahrradstellplatz
(zu alt für eine Antwort)
Markus Klenk
2003-08-19 08:57:34 UTC
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Hallo!

Ich habe mir in einem Neubaugebiet eine Wohnung gekauft und mit dieser
einen KFZ-Stellplatz. Das sieht folgendermassen aus:


| Wohnblock |
+-------------------+
-------------------------------------------
Gehweg
---+------+----+----+----+-----------------
| Baum | | | | usw.
| | S | S | S |
| | | | | S = Stellplätze
---+------+----+----+----+-----------------
Straße

Ich würde nun gerne meinen Stellplatz nicht für ein Auto nutzen, sondern
für mein Fahrrad und evt. noch für ein paar Kinderspielsachen (Dreirad,
Roller, etc.). Der Haken ist nun, daß die Auflagen der Stadtverwaltung
bezüglich Bebauung des Stellplatzes recht streng sind. Erlaubt sind nur
offene Carports von genau einem Hersteller, die auch noch sehr teuer
über den Bauträger bestellt werden müssen.

Ein Carport mag für abgeschlossene und mit Wegfahrsperre etc. ausgestatte
Autos nützlich sein, für Fahrräder ist er dies aber keinesfalls. Ich bin
daher derzeit am grüblen, wie sich auf dem Stellplatz eine brauchbare
(= trockene und abgeschlossene) Abstellmöglichkeit für Fahrräder realisieren
läßt. Hat für dieses Problem vielleicht schon jemand eine Lösung gefunden?

Meine bisher einzige Idee, die zugegeben nicht gerade traumhaft ist, war
einen Bauanhänger anzuschaffen, diesen auf dem Stellplatz abzustellen und
als 'Fahrradgarage' zu verwenden.
Die Fragen dabei wäre:
* Muß der Anhänger für den Straßenverkehr zugelassen sein?
* Muß der Anhänger fahrbereit da stehen oder können die Räder abmontiert
sein?
* Muß der Anhänger vielleicht sogar alle n Tage bewegt werden, wie es
auf öffentlichen Parkflächen die Regel ist? (ich glaub eher nicht,
aber wer weiß... )
Hans-Ulrich Steingrobe
2003-08-19 09:06:41 UTC
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Post by Markus Klenk
Hallo!
Ich habe mir in einem Neubaugebiet eine Wohnung gekauft und mit dieser
Eigenartig: bei meiner Eigentumswohnung ist der TG-Platz optional, d.h.
mit eigenem Grundbucheintrag und eigenem Kaufvertrag. Nachbarn ohne Auto
haben sich die Ausgabe gespart, dafür haben andere zwei Plätze gekauft.
Also: Hättest Du den Platz nicht ablehnen können? Wenn nein:
Vielleicht kannst Du ihn ja weiterverkaufen oder -vermieten an jemanden,
der zwei Autos hat?

Ulli
--
Hans-Ulrich Steingrobe Die menschliche Schwäche,
Fahrzeuge mit gefährlichen Geschwindigkeiten
zu benutzen, werde ich nie verstehen.
(Data zu Picard, Star Trek Nemesis)
Markus Klenk
2003-08-19 09:56:54 UTC
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Post by Hans-Ulrich Steingrobe
Post by Markus Klenk
Ich habe mir in einem Neubaugebiet eine Wohnung gekauft und mit dieser
Eigenartig: bei meiner Eigentumswohnung ist der TG-Platz optional, d.h.
mit eigenem Grundbucheintrag und eigenem Kaufvertrag.
Jep, ist meiner auch.
Post by Hans-Ulrich Steingrobe
Nachbarn ohne Auto
haben sich die Ausgabe gespart, dafür haben andere zwei Plätze gekauft.
Also: Hättest Du den Platz nicht ablehnen können?
Der Bauträger wollte den Platz unbedingt loswerden und meinte, daß
er die Wohnung nur mit mindestens einem Stellplatz verkauft (stolze 4000 E).
Post by Hans-Ulrich Steingrobe
Vielleicht kannst Du ihn ja weiterverkaufen oder -vermieten an jemanden,
der zwei Autos hat?
das ist unrealistisch, da die Nachbarn schon fast durchgängig 2 Plätze für
ihren Fuhrpark gekauft haben ;-)
Ausserdem finde ich den Stellplatz ja gar nicht schlecht, aber eben nicht
für ein Auto sondern für Fahrräder, nachdem es im Haus keinen Fahrradkeller
gibt.
Frank Grummich
2003-08-19 10:58:21 UTC
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Post by Markus Klenk
Post by Hans-Ulrich Steingrobe
Post by Markus Klenk
Ich habe mir in einem Neubaugebiet eine Wohnung gekauft und mit dieser
Eigenartig: bei meiner Eigentumswohnung ist der TG-Platz optional, d.h.
mit eigenem Grundbucheintrag und eigenem Kaufvertrag.
Jep, ist meiner auch.
Als was ist er denn lt Grundbuch deklariert? - Als Dein Eigentum oder als
Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrechten?

Frank
grummich_frank
2003-08-19 16:53:30 UTC
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Markus Klenk schrieb in Nachricht ...
Post by Frank Grummich
Als was ist er denn lt Grundbuch deklariert? - Als Dein Eigentum oder als
Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrechten?
"... einen Miteigentumsanteil von dem in §1 genannten Grundstück Fl.Nr.
0815; auf dieser Fläche ist ein Stellplatz herzustellen. Die Kosten für
die Herstellung sind im Kaufpreis enthalten."
IANAL liest sich das wie gemeinschaftseigentum mit
Sondernutzungsrechten.
Würde heissen - dir gehört kein bestimmers Stück davonsondern eine
anteilige Fläche, worüberhinaus für Deinen Stellplatz nur Du das
Nutzungsrecht hast.
Das würde aber einige Einschränkungen bedeuten, hinsichtlich gestaltung
etc., ausserdem sind bei Schäden an einem bestimmten Platz a l l e mit
am zahlen, halt anteilig.

Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass bei Einigkeit oder Zustimmung
der Eigentümergemeinschaft (also Ihr alle , die ihr anteilig an diesem
einen Flurstück EIgentum erworben habt)diese Phrase dmit dem Bauträger
irgendeine Relevanz hat.

Wenn sich alle Beteiligten einig sind oder es dir zugestehen, dürftest
Du auch einen anderen Port draufstellen denke ich.

Wenn Du es genauer wissen willst , solltest Du die Frage vielleicht
nochmal mit dem Anfang in d.s.r.wohnen stellen.

frank
Markus Klenk
2003-08-19 21:30:26 UTC
Permalink
Post by grummich_frank
"... einen Miteigentumsanteil von dem in §1 genannten Grundstück Fl.Nr.
0815; auf dieser Fläche ist ein Stellplatz herzustellen. Die Kosten für
die Herstellung sind im Kaufpreis enthalten."
IANAL liest sich das wie gemeinschaftseigentum mit
Sondernutzungsrechten.
Würde heissen - dir gehört kein bestimmers Stück davonsondern eine
anteilige Fläche, worüberhinaus für Deinen Stellplatz nur Du das
Nutzungsrecht hast.
Inzwischen habe ich den Grundbucheintrag hierzu. Sehr viel Papier...

Hier ein Auszug aus dem Eintrag für den Stellplatz:

"Nähe XY-Straße, Verkehrsfläche

Versorgungsleitungsbelassung, -Nutzung, -Verlegung, -Unterhaltung, Instand-
setzungsrecht für die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm blablabla

Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle für die Stadt Neu-Ulm blabla

Auflassungsvormerkung (Wiederverkaufsrecht - Anspruch bedingt) für
Stadt Neu-Ulm blabla
"

blabla = Aufzählung von Notar, Datum, Archivnummern usw.

Weitere Einschränkungen bezüglich der Nutzung ausser dem Versorgungs-
leitungsmonopol für die Stadtwerke finde ich keine.
Hans-Ulrich Steingrobe
2003-08-20 05:43:39 UTC
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Post by Frank Grummich
Als was ist er denn lt Grundbuch deklariert? - Als Dein Eigentum oder als
Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrechten?
Als mein Eigentum. Genau wie die Wohnung selbst, nur als zweiter
gleichartiger Eintrag.

Ulli
--
Hans-Ulrich Steingrobe Die menschliche Schwäche,
Fahrzeuge mit gefährlichen Geschwindigkeiten
zu benutzen, werde ich nie verstehen.
(Data zu Picard, Star Trek Nemesis)
Hans-Ulrich Steingrobe
2003-08-20 08:31:15 UTC
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Post by Hans-Ulrich Steingrobe
Post by Frank Grummich
Als was ist er denn lt Grundbuch deklariert? - Als Dein Eigentum oder als
Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrechten?
Als mein Eigentum. Genau wie die Wohnung selbst, nur als zweiter
gleichartiger Eintrag.
Okay - dann dürfte das Thema mit dem vorgeschreibenen Lieferanten für den
Carport vom Eis sein :-)
Bei mir schon - bei Markus nicht, weil sein Platz ja draußen liegt.
Meine Tiefgarage ist allerdings auch aus Sicherheitsgründen in seiner
Nutzung begrenzt (Feuergefahr). Es darf nur das Auto, der zweite Satz
Reifen und das Fahrrad dort stehen. Keine Möbel, kein sonstiges
brennbares Gerümpel etc. Ist ja auch vernünftig. Nur: bei Markus dürfte
diese Beschränkung noch stärker sein, weil der Platz ja öffentlich
zugänglich ist.

Ulli
--
Hans-Ulrich Steingrobe Die menschliche Schwäche,
Fahrzeuge mit gefährlichen Geschwindigkeiten
zu benutzen, werde ich nie verstehen.
(Data zu Picard, Star Trek Nemesis)
Frank Grummich
2003-08-20 09:07:45 UTC
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Post by Hans-Ulrich Steingrobe
Als mein Eigentum. Genau wie die Wohnung selbst, nur als zweiter
gleichartiger Eintrag.
Okay - dann dürfte das Thema mit dem vorgeschreibenen Lieferanten für den
Carport vom Eis sein :-)
Bei mir schon - bei Markus nicht, weil sein Platz ja draußen liegt.

Nicht falsch verstehen bitte - sicherlich gibts uU erhebliche
Einschränkungen bzgl der Gestaltung und der Nutzung, aber sofern er
tatsächlich Eigentum erworben hat (nicht Miteigentum) würde ich doch stark
vermuten, dass ausschliesslich die Spezifikationen vorschreibbar sind, nicht
aber der Lieferant.

Meine Tiefgarage ist allerdings auch aus Sicherheitsgründen in seiner
Nutzung begrenzt (Feuergefahr). Es darf nur das Auto, der zweite Satz
Reifen und das Fahrrad dort stehen. Keine Möbel, kein sonstiges

Schon klar - Thema Brandlast.

brennbares Gerümpel etc. Ist ja auch vernünftig. Nur: bei Markus dürfte
diese Beschränkung noch stärker sein, weil der Platz ja öffentlich
zugänglich ist.

ACK!
Ich hab zwar keine § im Ärmel, aber besagte Anhänger dürfte er zwar evtl
abstellen dürfen (und als Garage zweckentfremden), jedoch denke ich schon ,
dass dieser (weil ja auf öffentliche zugänglichem Grund abgestellt)
fahrtüchtig und zugelassen sein muss.

Frank
Sandra Krumm
2003-08-19 14:23:29 UTC
Permalink
Post by Markus Klenk
Meine bisher einzige Idee, die zugegeben nicht gerade traumhaft ist, war
einen Bauanhänger anzuschaffen, diesen auf dem Stellplatz abzustellen und
als 'Fahrradgarage' zu verwenden.
Wir haben / hatten ein Problem mit dem Abstellen unserer Motorräder,
da "liebe" Nachbarn daran manipuliert bzw. Teile geklaut haben.
Wir haben uns für einen alten Viehhänger von Ebay entschieden.
Viehanhänger haben den Vorteil einer Rampe, über die man die 2räder in
den Hänger schieben kann. Pferdeanhänger sind allerdings heftig teuer
- Kuhtransporter tun es aber genauso gut, sind i.d.R. etwas kleiner
und billiger.
Post by Markus Klenk
* Muß der Anhänger für den Straßenverkehr zugelassen sein?
Nein, aber praktisch ist es schon, weil man dann auch mal mit der
mobilen Garage zum Baumarkt etc fahren kann.
Post by Markus Klenk
* Muß der Anhänger fahrbereit da stehen oder können die Räder abmontiert
sein?
k.A.
Post by Markus Klenk
* Muß der Anhänger vielleicht sogar alle n Tage bewegt werden, wie es
auf öffentlichen Parkflächen die Regel ist? (ich glaub eher nicht,
aber wer weiß... )
Afaik, nein. Das ist ja gerade der Vorteil eines privaten
Stellplatzes.

hth
Sandra
Markus Klenk
2003-08-21 14:30:09 UTC
Permalink
Vor Jahren habe ich mal irgendwo gelesen, dass das Abstellen eines
Wohnwagens auf Privatgelände unter bestimmten Umständen eine baurecht-
liche Genehmigungsbedürftigkeit auslösen kann.
interessanter Aspekt. Und leider eine Sache, die ich mir durchaus
vorstellen kann...

naja, heute nachmittag habe ich erstmal einen Termin bei der Stadt-
verwaltung gemacht zwecks Einsicht in den Bebauungsplan.
Markus Klenk
2003-08-21 15:44:39 UTC
Permalink
Post by Markus Klenk
naja, heute nachmittag habe ich erstmal einen Termin bei der Stadt-
verwaltung gemacht zwecks Einsicht in den Bebauungsplan.
So. Der Besuch im Rathaus war aufschlußreicher als der Schriftwechsel
zuvor. Der Grund, daß ich meinen Stellplatz nicht zu einem Fahrrad-
abstellplatz umrüsten darf ist, daß für jede Wohnung ein KFZ-Stellplatz
nachgewiesen werden muß. Dabei ist es unerheblich ob und wieviele Autos
in einem Haushalt vorkommen.
Ich dürfte aber einen eingezäunten und überdachten Fahrrad-Stellplatz
einrichten, wenn ich einen zweiten Stellplatz erwerben würde. Die
bauliche Veränderung muß dann aber vorab beantragt und genehmigt werden
und ins Erscheinungsbild passen. Nunja. Das würde mir also ca. 6000 E
für den Fahrradabstellplatz kosten. Für das Geld kann man sich dann schon
einige Fahrräder klauen lassen ;-)

Andreas Menge
2003-08-19 17:09:50 UTC
Permalink
Post by Markus Klenk
Der Haken ist nun, daß die Auflagen der
Stadtverwaltung bezüglich Bebauung des Stellplatzes recht streng
sind.
Mal ne ganz triviale Frage: Hast du mal mit den Menschen von der
Stadtverwaltung gesprochen?
--
Andreas Menge
unterwegs im Skoda Octavia TDI
oder auf Yamaha XJ600N
Markus Klenk
2003-08-19 21:14:39 UTC
Permalink
Post by Andreas Menge
Post by Markus Klenk
Der Haken ist nun, daß die Auflagen der
Stadtverwaltung bezüglich Bebauung des Stellplatzes recht streng
sind.
Mal ne ganz triviale Frage: Hast du mal mit den Menschen von der
Stadtverwaltung gesprochen?
Gesprochen nicht. Die Anfrage hatte ich schriftlich gestellt.
Volker Neurath
2003-08-19 21:19:21 UTC
Permalink
Post by Markus Klenk
Ich würde nun gerne meinen Stellplatz nicht für ein Auto nutzen, sondern
für mein Fahrrad und evt. noch für ein paar Kinderspielsachen (Dreirad,
Roller, etc.). Der Haken ist nun, daß die Auflagen der Stadtverwaltung
bezüglich Bebauung des Stellplatzes recht streng sind. Erlaubt sind nur
offene Carports von genau einem Hersteller, die auch noch sehr teuer
über den Bauträger bestellt werden müssen.
Du meinst: die schreiben dir den Hersteller und bei der gelegenheit
auch gleich den Lieferanten vor?

Wuerde ich mich mal erkundigen ob das rechtlich wasserdicht ist.

Volker
--
"Andere spielen Prügelpause oder Counterstrike, wir lesen dsv"

Andreas Cammin in dsv (de.soc.verkehr)
Tadej Brezina
2003-08-19 21:22:27 UTC
Permalink
Post by Markus Klenk
| Wohnblock |
+-------------------+
-------------------------------------------
Gehweg
---+------+----+----+----+-----------------
| Baum | | | | usw.
| | S | S | S |
| | | | | S = Stellplätze
---+------+----+----+----+-----------------
Straße
Hallo!

Ein Kollege von mir stellt auf den Abstellplatz für seine Beiwagenmaschine einen
Baustellen-Werkzeugcontainer.
Sind nicht so hoch/groß wie ISO Container, sehen aber sehr ähnlich aus.

Tadej
--
Tadej Brezina (***@gmx.at)
Baden Österreich
http://stud3.tuwien.ac.at/~e9526139/start.htm
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